Gut zu Wissen

Was sind Vertrauensleute?

Auszug aus der Satzung der IG BCE §28 Vertrauenskörper Abs. 1: Jeweils zwischen den Gewerkschaftskongressen werden im Rahmen der Beschlüsse im Bezirksvor- stand in allen Betrieben in der Regel in dem Jahr, das einem Ordentlichen Gewerkschaftskongress vorausgeht, die Vertrauensleute gewählt.
Die Wahl erfolgt durch die Mitglieder im Betrieb.
Ortsgruppenfunktionäre, Betriebsratsmitglieder, Jugend-/ Auszubildendenvertreter/-innen und Vertrauensleute der Schwerbehinderten sind ohne besondere Wahl Vertrauensleute, soweit sie auf einer Liste der IG BCE kandidiert haben. Die Vertrauensleute bilden den Vertrauenskörper.

Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensmann_(Gewerkschaft)

Das alles klingt jetzt furchtbar kompliziert – dabei ist es eigentlich ganz einfach:
Die Vertrauensleute der IG BCE sind Mitglieder denen sowohl von der organisierten Belegschaft als auch von Seiten der Gewerkschaft besonderes Vertrauen entgegengebracht wird. Sie sollen als Bindeglied und Vermittler zwischen den Mitgliedern und der Organisation – der IG BCE – dienen. Das heißt, sie vertreten z.B. den Standpunkt der Kollegen gegenüber der Gewerkschaftsführung und geben andererseits Informationen an die Mitglieder weiter. Das kann inner- und außerhalb des Betriebes stattfinden, ist aber ehrenamtlich, was bedeutet alle Tätigkeiten finden außerhalb der Arbeitszeit statt.