Gut zu Wissen

Was passiert, wenn ein Arbeitgeber nicht verhandeln will?

Wenn der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband ist, kann er nur über deren Tarifkommission Einfluss auf die Verhandlungen nehmen (z.B. er ist selbst Mitglied der Tarifkommission).

Immer wieder treten jedoch Unternehmen aus dem Arbeitgeberverband aus oder treten erst gar nicht erst bei.

Tritt ein Unternehmen aus dem Arbeitgeberverband aus, so wirken die vor dem Austritt abgeschlossenen Tarifverträge nach. D.h. diese Verträge gelten weiter, neue Abschlüsse des Arbeitgeberverbandes mit der Gewerkschaft sind aber für den Arbeitgeber nicht bindend.

Für ein Unternehmen, das nie Mitglied im Arbeitgeberverband war, gilt erst einmal gar kein Tarifvertrag! D.h. Arbeitnehmer in diesen Unternehmen haben z.B. keinen Anspruch auf die Regelungen eines Mantel- oder Flächentarifvertrages.

Die Kolleginnen und Kollegen in diesen Betrieben sind damit über kurz oder lang benachteiligt. Erhöhung des Arbeitsentgeltes oder Sozialleistungen liegen im Ermessen des Arbeitgebers, sind freiwillig, jederzeit kündbar und wirken nicht nach.

So, und jetzt?

Es brechen harte Zeiten für die Betroffenen an! Eine Möglichkeit sind Haustarifverträge zwischen dem Betriebsrat oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft und dem Arbeitgeber. Dabei muss die Belegschaft ihre Forderungen selbst durchsetzen z.B. beim Entgelttarifvertrag nach dem Ende der Laufzeit. Organisierte Kollegen aus anderen Betrieben können dabei nur begrenzt unterstützen (z.B. bei Protestveranstaltungen).

Die Nachteile dieses Verfahrens sind offensichtlich:

– Das Verhältnis zwischen Unternehmensleitung und Beschäftigten leidet – das Betriebsklima wird schlechter.

– Trotz erhöhtem Aufwand ist der Unterschied zwischen Haustarif und Flächentarif nicht so deutlich, wie man glaubt.
  In der Regel orientieren sich die Abschlüsse am Flächentarif.

– Der Organisationsgrad, d.h. der Anteil der Beschäftigten, die in einer Gewerkschaft organisiert sind,
  ist relativ hoch. Streiks sind häufiger und länger.