Wie kommt ein Tarifvertrag zustande?
Das ist eigentlich Stoff für mehrere Bücher. Alles was wir hier anbieten können ist eine (sehr) kurze Zusammenfassung. Für den Abschluss eines Tarifvertrages ist jede Menge Expertenwissen und Erfahrung nötig – gut dass wir eine Gewerkschaft haben, die das kann!
Aus der Satzung der IG BCE §10:
1. Die Gesamtverantwortung für die Tarifpolitik obliegt dem Hauptvorstand.
2. Die Tarifkommissionsmitglieder werden im Vertrauenskörper bzw. in der Ortsgruppe gewählt und bedürfen der
Bestätigung durch den Bezirksvorstand.
3. Das Nähere wird in Richtlinien geregelt, die der Hauptvorstand erlässt.
Weitere Informationen auch hier: https://www.igbce.de/download/6268-4996/11/info-point-tarife-g3.pdf