Die wichtigsten Regelungen
Wer im Arbeitsprozess steht, weiß, wie wichtig es ist, dass
• Entgelt
• Ausbildungsvergütung
• 13. Monatseinkommen
• Altersvorsorge
• Arbeitszeiten
• Urlaub
und vieles mehr verbindlich geregelt sind. Die tariflichen Vereinbarungen liegen für unsere Mitglieder deutlich über den gesetzlichen Minimal-Regelungen.
Vergleichen Sie selbst:
Tarifvertrag* | Gesetzlich | |
Arbeitszeit | 37,5 Stunden: Nutzung eines Arbeitszeitkorridors von 35 bis 40 Stunden; möglich durch Betriebsvereinbarung | 48 Stunden |
Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit | Zuschläge geregelt | Kein Anspruch |
Freistellung von der Arbeit | geregelt | Kein Anspruch |
Urlaub | 30 Arbeitstage= 6 Wo. 33 Tage für Arbeitnehmer in Wechselschicht | 24 Werktage = 4 Wo. Kein Anspruch |
Zusätzliches Urlaubsgeld | geregelt | Kein Anspruch |
Erschwerniszulagen | geregelt | nicht geregelt |
Jahressonderzahlungen | 13. Monatseinkommen geregelt | Kein Anspruch |
tarifliche Altersvorsorge | Tarifförderung in Höhe von € 613,55 | Kein Anspruch (ggf. Riesterförderung) |
* Ein Beispiel aus dem Tarifvertrag der chemischen Industrie