Gut zu Wissen

Welche Tarifverträge gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Tarifverträgen, die von der IG BCE verhandelt werden. Sie regeln verschiedene Bereiche des Arbeitslebens und ergänzen sich in der Regel gegenseitig:

Lohn-, Gehalts- und Entgelttarifverträge:
regeln die Höhe der tariflichen Grundvergütung in Form von Lohn-, Gehalts- bzw. Entgelttabellen (Tabellenvergütung). Die Verträge enthalten in der Regel auch die Ausbildungsvergütungen. Die Laufzeit der Vergütungsstarifverträge beträgt überwiegend ein bis zwei Jahre.

Rahmentarifverträge (RTV):
auch Lohn- und Gehaltsrahmentarifverträge genannt, legen die Lohn- bzw. Gehaltsgruppen fest, definieren die Gruppenmerkmale und treffen die Regelungen zur Leistungsentlohnung. In einzelnen Fällen kommt es vor, dass der Lohn- und Gehaltstarifvertrag selbst die Lohn- und Gehaltsgruppeneinteilung festlegt. Die Lohn- und Gehaltsrahmentarifverträge haben in der Regel eine Laufzeit von mehreren Jahren. 

Manteltarifverträge:
enthalten Bestimmungen über sonstige Arbeitsbedingungen, wie z.B. Einstellungs- und Kündigungsbestimmungen, Arbeitszeit, Erholungs- und Sonderurlaub, vorübergehende Freistellungen, Zuschläge für Mehr-, Nacht- und Schichtarbeit, Arbeitsbedingungen und Bestimmungen zum Rationalisierungsschutz. Die Laufzeit der Manteltarifverträge entspricht im Allgemeinen der von Rahmentarifverträgen. Dabei werden häufig für einzelne Regelungen wie z.B. Arbeitszeit oder Urlaub abweichende Kündigungsfristen vereinbart. Vereinzelt werden Manteltarifverträge auch als Rahmentarifverträge bezeichnet (z.B. der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe).

Sonstige Tarifverträge:
Häufig werden auch zu einzelnen Bestimmungen, die normalerweise im Manteltarifvertrag geregelt werden, gesonderte Tarifverträge abgeschlossen, wie z.B. Tarifverträge über Urlaub und Urlaubsgeld, Arbeitszeitregelungen, vermögenswirksame Leistungen, Jahressonderzahlungen, Qualifizierung, Vorruhestand, Frauenförderung u.a.m. Wichtig sind ferner Absicherungs- und Rationalisierungsschutzabkommen, die bei Personalabbau Versetzungen und Umschulungen vorsehen und bei unvermeidbaren Kündigungen den Arbeitgeber zur Zahlung von Abfindungen verpflichten. (Quelle: http://www.boeckler.de/wsi-tarifarchiv_2267.htm#cont_2522)

Mitglieder können die aktuell gültigen Tarifverträge mit der IG BCE hier finden:

http://www.igbce.de/tarife/tarifdatenbank/

Dort sind nicht nur die Flächentarifverträge, sondern auch die abgeschlossenen Haustarifverträge mit einzelnen Firmen aufgeführt. Im Moment gibt es mehr als 50.000 gültige Tarifverträge – davon mehr als 10.000 Haustarifverträge. Das muss man auch erstmal stemmen!