• Gut zu Wissen

    Was ist ein Tarifvertrag und gilt er für alle Arbeitnehmer in einem Betrieb?

    Ein Tarifvertrag ist eine Regelung über die Gestaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen. Er gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die in einer Branche, einem Konzern oder Unternehmen beschäftigt sind.

    Eine der wesentlichen Funktionen einer Gewerkschaft ist es, einen Tarifvertrag mit dem Arbeitgeber abzuschließen!

    Der Tarifvertrag ist ein Vertrag. Nur die Mitglieder der abschließenden Parteien haben auf die dort getroffenen Regelungen einen Rechtsanspruch bzw. müssen sich an diese halten.

    Beispiel 1: Ist eine Firma im Arbeitgeberverband und die dort arbeitenden Kolleginnen und Kollegen sind Mitglieder in einer Gewerkschaft, die einen Tarifvertrag mit dem Arbeitgeberverband abgeschlossen hat, sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer an diesen Vertrag gebunden.

    Beispiel 2: Eine Firma ist kein Mitglied im Arbeitnehmerverband, beschäftigt aber Mitglieder einer Gewerkschaft, die einen Tarifvertrag mit dem Arbeitgeberverband abgeschlossen hat, so gelten die dort getroffenen Vereinbarungen weder für den Arbeitgeber noch für die Kolleginnen und Kollegen aus der Gewerkschaft!

    Beispiel 3: In einer Firma wurde ein Haustarifvertrag zwischen dem Arbeitgeber und einer dort vertretenen Gewerkschaft abgeschlossen. Im Unternehmen arbeiten folglich Mitglieder dieser Gewerkschaft. Rechtlich bindend ist der Vertrag nur zwischen dem Arbeitgeber und den Mitgliedern der Gewerkschaft.

    In der Regel wenden Arbeitgeber die Vereinbarungen eines Tarifvertrages auf alle Arbeitnehmer im Betrieb an. Begründet wird diese Maßnahme mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz – einem Scheinargument, denn der Vertrag gilt nur für die Mitglieder jener Gewerkschaft, die den Tarifvertrag verhandelt hat. Der Arbeitgeber weiß jedoch ganz genau, was passieren würde, wenn nur die organisierten Kolleginnen und Kollegen in den Genuss der ausgehandelten Leistungen kämen: die Gewerkschaft hätte mehr Mitglieder und damit eine stärkere Verhandlungsposition.


    Für Nichtmitglieder ist und bleibt es von Seiten des Arbeitgebers eine freiwillige Leistung, rechtlich Anspruch hätten nur die Mitglieder jener Gewerkschaft, deren Verhandlungsvertreter den Tarifvertrag unterzeichnet haben.

  • Gut zu Wissen

    Das 1×1 der Tarifverträge

    Wenn in den Medien von Tarifverträgen gesprochen und geschrieben wird, geht es vor allem um Lohnerhöhung, welche Gewerkschaft wieder zum Streik aufruft und welche Auswirkungen dies auf die Gesellschaft hat. Arbeitgeber beschweren sich, dass die Forderungen zu hoch sind und Arbeitsplätze dadurch gefährdet werden; Wirtschaftsexperten prognostizieren den Niedergang des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

    Kommt man mit Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch, geht es der überwiegenden Zahl gut. Sie sind mit ihrem Gehalt zufrieden, der Arbeitsplatz scheint sicher, die Sozialleistungen sind überdurchschnittlich und eine gute Betriebsrente sichert das Auskommen im Alter…mehr oder weniger.

    Schaut man hingegen über den Tellerrand, ergibt sich ein differenziertes Bild. Da gibt es Betriebe, keine 50 km von unserem Werk entfernt, dort kämpfen die Mitarbeiter um einen Haustarifvertrag. Deren Arbeitgeber ist nicht Mitglied im Arbeitgeberverband, die Vereinbarungen im Flächentarifvertrag gelten nicht.

    Wenn überhaupt, sind die Arbeitsbedingungen und Entgelte in einem eigenen Haustarifvertrag geregelt. Dass dieser deutlich schlechter ausfällt, als der Flächentarif, darf man annehmen. Jede Verbesserung muss hat erkämpft werden und führt, bei den wenigen Arbeitnehmern kaum zum Erfolg, bestenfalls zu einem bröckeligen Kompromiss.

    Aber wie ist so etwas möglich? Tarifverträge gelten doch für alle, oder etwa nicht?

    Wie kann es sein, dass in einem Betrieb kein Tarifvertrag Gültigkeit hat?

    Was ist überhaupt ein Tarifvertrag, für wen gilt er und wie kommt ein solcher zu Stande?

    Die Antworten auf diese und viele anderen Fragen werden nachfolgend behandelt. Gibt es am Ende der Artikelserie weitere Fragen, oder gibt es Themen, die schon jetzt nach einer Beantwortung verlangen, dann könnt Ihr euch an die Vertrauensleute, den Betriebsrat oder an die hauptamtlichen Kollegen des Bezirks München wenden: http://muenchen.igbce.de/.

    Für Vertrauensleute, Betriebsräte, Jugend- und Auszubildendenvertreter und solche die es werden wollen, ist der Tarif-Führerschein wärmstens zu empfehlen. Termine gibt es auch hier über den Bezirk – Frühzeitig anmelden, da diese Seminare sehr schnell ausgebucht sind.

    Eine hervorragende Quelle für Informationen über Tarifverträge und alles was damit zu tun hat ist auch die Hans Böckler Stiftung (eine von den Gewerkschaften finanzierte Einrichtung):

    http://www.boeckler.de/wsi-tarifarchiv_2179.htm

    Und das Wichtigste zum Schluss:

    Die Beiträge geben nur den Wissensstand und unsere Ansichten wieder. Sie sind keine rechtlich bindenden Aussagen und haben auch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit – ein 1×1 eben.

  • Gut zu Wissen

    Und was macht man so als Vertrauensmann/frau?

    Dazu hier mal eine kurze Beschreibung, was so im Laufe einer Amtszeit auf ein Mitglied des Vertrauenskörpers zukommt.


    In der ersten (konstituierenden) Sitzung des Vertrauenskörpers kommt es erstmal zur Wahl des Vorstandes (Vertrauenskörpervorstand kurz VKV). Der besteht aus einer/einem Vorsitzenden, dem / der stellvertretenden Vorsitzenden, Schriftführer/-in, Bildungsobmann/-frau und einem Kassierer/-in. Außerdem werden noch die Revisoren gewählt, die nicht Mitglieder des Vorstandes sein dürfen und den Kassierer/-in bzw. die Kasse regelmäßig überprüfen (Kassierer haften mit Ihrem Privatvermögen!). Der Kassierer und die Vorstandschaft werden dann in einer Versammlung entlastet.


    Danach folgen einige Sitzungen, wo die neuen Vertrauensleute über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt und geschult werden. Man kommt mit Betriebsräten (die ja auch Vertrauensleute sind) ins Gespräch, diskutiert und lernt sich auf diese Weise kennen. Kurz: Man knüpft Beziehungen!


    Das Jahr nach der Wahl ist in der Regel das Kongressjahr. In diesen Kongressen werden die Führungsgremien der IG BCE in den Bezirken, dem Bundesland und dem Bund gewählt und die Politik der Gewerkschaft für die nächsten vier Jahre festgelegt. Dazu werden vom Vertrauenskörper Delegierte gewählt und zunächst auf die Bezirksdelegiertenkonferenz entsandt. Ideen und Beklägnisse können als Anträge formuliert und über die Delegierten auf dem Kongress eingebracht werden. Dort wird dann abgestimmt, ob er umgesetzt oder an die Landesdelegiertenkonferenz bzw. an den Bundeskongress weitergereicht wird.


    Alle Jahre wieder folgt dann die nächste Tarifrunde. Der Vorschlag des Hauptvorstandes über die Forderungen der Gewerkschaft für die Verhandlungen wird den Vertrauensleuten vorgestellt. Die einzelnen Punkte werden dann diskutiert und aufgrund der Lage und Stimmung im Betrieb geändert und ergänzt. Abhängig vom Organisationsgrad der Belegschaft und der Größe des Betriebes können vom Vertrauenskörper auch Mitglieder in die Tarifkommission entsandt werden.


    Die nächsten Betriebsratswahlen wollen auch vorbereitet sein. Die Vertrauensleute suchen nach Kandidaten und stellen die Liste der Kandidaten auf. Falls noch weitere Listen für die Betriebsratswahl eingereicht werden, kommt es zu einer Listenwahl. D.h. Die Kolleginnen und Kollegen im Betrieb können nur eine Liste als Ganzes wählen. Abhängig von der Anzahl der Stimmen, die eine Liste bekommt, kommen die Kandidaten in der Reihenfolge auf der Liste in den Betriebsrat. Die Listenplätze müssen daher von den Vertrauensleuten in einer Abstimmung festgelegt werden. Da die vorderen Listenplätze naturgemäß diejenigen sind, die am wahrscheinlichsten in den Betriebsrat kommen, sind diese natürlich auch am begehrtesten.


    In der Vorbereitung der Betriebsratswahlen benötigen die Kandidatinnen und Kandidaten der IG BCE natürlich auch Unterstützung. Informations- und Werbemittel wollen Verteilt, Aktionen organisiert werden. Bei der Wahl selbst werden selbstverständlich auch Wahlvorstand und Wahlhelfer gesucht – auch da wird gerne auf die Vertrauensleute zurückgegriffen.

    Wenn die Wahl vorüber ist, wird es dann ja wohl etwas ruhiger, oder? Naja, das kommt darauf an.


    Infomaterial verteilen und mit den Kollegen sprechen, ihre Meinungen und Sorgen kennen und ihnen bei Fragen und/oder Problemen weiterhelfen – z.B. indem man sie mit Informationsmaterial versorgt und sie an entsprechende Ansprechpartner im Betriebsrat oder dem Bezirk weiterleitet. Zu den Grundkenntnissen in Sozial-, Renten- und Arbeitsrecht kommen also auch noch die Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen hinzu. Wenn man dann noch will, kann man sich für Seminare anmelden oder sich in den verschiedenen Gremien der IG BCE einbringen. Da kommt nicht wirklich Langeweile auf.


    Aber mal ganz ehrlich: Einem Kollegen oder einer Kollegin weiter zu helfen, bei Tarifverhandlungen was zu sagen zu haben, die Richtung und Politik einer Gewerkschaft wie der IG BCE beeinflussen zu können und überhaupt ein besseres Verständnis der Zusammenhänge zwischen Politik, Gewerkschaft, Arbeitgeber und Belegschaft zu bekommen – das hat schon was!

  • Gut zu Wissen

    Wie wird man Vertrauensmann/frau?

    In der Regel wird der Vertrauenskörper im Jahr vor den ordentlichen Gewerkschaftskongressen von allen Gewerkschaftsmitgliedern eines Betriebes gewählt. Die Wahl ist eine Personenwahl (es gibt nur eine Liste) – jedoch mit der Besonderheit, dass man auch die Möglichkeit hat, die ganze Liste mit einem Kreuz zu akzeptieren. Vor der Wahl gibt es von der IG BCE ein Anschreiben, die die Wahl ankündigt (Wahlausschreiben) und auf die Möglichkeit sich aufstellen zu lassen. Wer also Interesse an er Arbeit der Vertrauensleute hat, kann sich beim Wahlvorstand als Kandidatin/Kandidat registrieren. Die Anzahl der Vertrauensleute hängt von der Betriebsgröße ab.

  • Gut zu Wissen

    Wir haben doch einen Betriebsrat, wozu braucht es dann noch einen Vertrauenskörper?

    Der Betriebsrat vertritt die Interessen aller Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem Arbeitgeber. Die Vertrauensleute vertreten die Interessen der Mitglieder gegenüber der Gewerkschaft und fungieren als Bindeglied. Außerdem darf, gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz, der Betriebsrat weder an Arbeitskampfmaßnahmen teilnehmen, noch diese unterstützen oder dazu aufrufen (Friedenspflicht). Für Vertrauensleute gilt dies nicht. D.h. sie können, was Aktionen in und außerhalb des Betriebes, etwas freier auftreten.


    Betriebsräte sind kraft Amt automatisch auch Vertrauensleute. Im Idealfall ergänzen sich Betriebsrat und Vertrauensleute bei ihrer jeweiligen Arbeit. Betriebsräte können ihrer Erfahrung und Kenntnisse einbringen, während die Vertrauensleute Stimmungen aus der Belegschaft einbringen. Evtl. notwendige Aktionen (Flugblätter, Aushänge, Veranstaltungen) können dann vom Vertrauenskörper organisiert und durchgeführt werden.

  • Gut zu Wissen

    Gibt es bei uns im Betrieb Vertrauensleute?

    In jeder größeren Firma mit einer entsprechenden Anzahl an IG BCE-Mitgliedern sollte auch ein Vertrauenskörper existieren. Im Zweifelsfall wendet Euch an Eure Betriebsräte der IG BCE, die können Euch da bestimmt Auskunft geben.

    Falls es bei Euch im Betrieb keinen Vertrauenskörper gibt: Der Bezirksvorstand (also bei uns der Bezirksvorstand München) entscheidet, ob ein Vertrauenskörper in eurer Firma Sinn macht. Wenn Ihr der Meinung seid, dass Ihr einen Vertrauenskörper braucht, meldet Euch also beim Bezirksvorstand!

  • Gut zu Wissen

    Wozu sind Vertrauensleute da?

    Auszug aus der Satzung der IG BCE §28 Vertrauenskörper Abs. 5:
    Der Vertrauenskörper hat im Rahmen der Richtlinien des Hauptvorstands folgende Aufgaben:

    a. die Mitglieder über die Beschlüsse der Organe und den Inhalt der Gewerkschaftspolitik zu unterrichten;
    b. Mitglieder- und/oder Vertrauensleuteversammlungen durchzuführen;
    c. Mitglieder zu werben;
    d. Wahlen für den Betriebsrat, den Personalrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Schwerbehindertenvertretung, den Aufsichtsrat und die Betriebskrankenkasse – soweit sich diese auf den einzelnen Betrieb beschränkt – vorzubereiten, sowie die erforderlichen Vorschlagslisten aufzustellen. Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl erfolgt im Einvernehmen mit dem Bezirk der IG BCE unter Beachtung der näheren Richtlinien des Hauptvorstands.
    e. an die Mitglieder Informationsmaterial zu verteilen, soweit ein Zentralversand nicht erfolgt;
    f. den Bezirk bei allen organisatorischen Maßnahmen zu unterstützen;
    g. in bestehenden Regionalforen mitzuwirken;
    h. die satzungsgemäße Beitragszahlung sicherzustellen;
    i. für die Durchführung der betriebsnahen Bildungsarbeit zu sorgen;
    j. den Bezirk über alle wichtigen Vorgänge im Betrieb zu informieren, die die Interessen der IG BCE berühren;
    k. die Zielgruppenarbeit im Betrieb zu organisieren und durchzuführen;

    Das ist jetzt aber schon eine ganze Menge an Aufgaben. Was sich hinter den einzelnen Punkten verbirgt und wie wir diese Punkte umsetzten soll hier etwas ausführlicher beschrieben werden:

    a. die Mitglieder über die Beschlüsse der Organe und den Inhalt der Gewerkschaftspolitik zu unterrichten;
    Das ist die zweitwichtigste Aufgabe der Vertrauensleute (die wichtigste kommt noch)! Das geschieht bei uns über die IG BCE-News – eine kleine kostenlose Zeitung, die mehrmals im Jahr in unseren Betrieben verteilt wird (- und ratet mal von wem?).
    Auch diese Homepage soll dazu dienen, Euch auf dem Laufenden zu halten. Der Vorteil hier ist die Geschwindigkeit, Aktualität und Umfang der Informationen. Gedruckte Medien sind aufwendig zu erstellen und relativ teuer (- und Fehler lassen sich kaum noch korrigieren. Wir sind auch nur Menschen). Aber nichts geht über das persönliche Gespräch. Da bekommen die Vertrauensleute gleich die Rückmeldung, die sie brauchen, um Ihrer wichtigsten Aufgabe nachzukommen – Eure Meinung zu vertreten!

    b. Mitglieder- und/oder Vertrauensleuteversammlungen durchzuführen;
    In den Vertrauensleuteversammlungen werden die Vertrauensleute darüber informiert was im Betrieb und der Gewerkschaft momentan passiert. Darüber hinaus werden hier Beschlüsse gefasst wie:
    Aufstellen der Forderungen für die Tarifverhandlungen
    Entsendung der Delegierten in die Bezirks- , Landes- und Bundesdelegiertenkonferenzen, welche dann die Politik und die Führungsgremien der IG BCE bestimmen.
    Aufstellen der Kandidatenlisten für Betriebsrats-, JAV- und Schwerbehindertenvertretungswahlen. egal ob für Personen- oder Listenwahl.
    Empfehlungen an den Betriebsrat zu Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber

    c. Mitglieder zu werben;
    Die Gewerkschaften machen Politik nicht zum Zeitvertreib. Sie sollen Eure Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und der Regierung vertreten. Die Anzahl der Mitglieder ist das einzige Gewicht, das sie in die Waagschale werfen kann, um etwas für Euch zu erreichen.

    d. Vorbereitung von Wahlen und Aufstellung der Vorschlagslisten;Die Wahlen vorzubereiten und durchzuführen ist wohl die meiste Arbeit. Für die verschiedenen Gremien gute Leute zu finden, die Listen aufzustellen und die Wahl ordnungsgemäß durchzuführen, ist mehr Arbeit, als man sich als Außenstehender vorstellen kann. Ob als Wahlvorstand oder als Wahlhelfer – es werden immer Freiwillige für diese Jobs gesucht. Wenn Ihr mal wissen wollt, wie so eine Wahl organisiert wird – meldet Euch!

    e. an die Mitglieder Informationsmaterial zu verteilen, soweit ein Zentralversand nicht erfolgt;
    Damit sind z.B. die Broschüren, Flyer und Flugblätter gemeint, die Informationen enthalten zu

    • IG BCE allgemein
    • Leistungen der IG BCE,
    • Familie & Gesellschaft,
    • Arbeitsmarkt
    • Arbeits- und Sozialrecht
    • Staatsbürgerschaft (in verschiedenen Sprachversionen)
    • aktuelle Themen
      Die gibt es auch kostenlos für Mitglieder im Internet http://www.igbce.de/mitglieder/info-point/ oder bei Eurem Betriebsrat!

    f. den Bezirk bei allen organisatorischen Maßnahmen zu unterstützen;
    Mit „Bezirk“ sind die Hauptamtlichen Mitarbeiter der Gewerkschaft gemeint, die für uns im Bezirk München tätig sind (ja, die Gewerkschaft ist auch ein Arbeitgeber – und die dürfen nicht mal Streiken!). Für größere Veranstaltungen wie z.B. Demos, Streiks (wir haben seit über 30 Jahren nicht mehr gestreikt, hoffentlich wissen wir noch, wie das geht!) aber auch Sommerfeste brauchen diese Leute unsere Unterstützung.

    g. in bestehenden Regionalforen mitzuwirken;
    Regionalforen dienen zur Kommunikation zwischen der Gewerkschaften und der regionalen Politik, wenn es um Themen wie Infrastruktur (Bus, Bahn, Gewerbegebiete), Stadtentwicklung, Bildung und Erziehung, Standortentwicklung usw. geht.

    h. die satzungsgemäße Beitragszahlung sicherzustellen;
    Vertrauensleute sollen sicherstellen, dass keiner zu viel oder zu wenig Beitrag zahlt. Das ist unbeliebt aber notwendig, da sich eine Gewerkschaft ausschließlich! aus den Beiträgen ihrer Mitglieder finanziert. Alle Mitglieder müssen ca. 1% des Bruttogehalts an die Gewerkschaft bezahlen. Ausnahmen gibt es natürlich für Rentner, Arbeitslose und Kolleg/Innen in Elternzeit. Auch darauf haben die Vertrauensleute zu achten!
    Spätestens, wenn es zur Inanspruchnahme des Rechtsschutzes kommt, wird der Beitrag überprüft. Bei zu wenig gezahltem Beitrag kann es zu einem Verlust des Anspruchs auf Rechtsberatung kommen!
    Siehe auch Beitragstabelle http://www.igbce.de/download/7244-6782/3/ig-bce-beitragstabelle.pdf

    i. für die Durchführung der betriebsnahen Bildungsarbeit zu sorgen;
    Man möchte es kaum glauben, aber Arbeitnehmer haben Rechte und Pflichten. Die betriebsnahe Bildungsarbeit umfasst Arbeits- und Sozialrecht, Tarife und Betriebsvereinbarungen. Dafür bieten die IG BCE und der DGB entsprechende Veranstaltungen, die Mitglieder kostenlos besuchen können. Leider gibt es in Bayern keinen Bildungsurlaub, sonst würde es Euch nicht mal Eure Freizeit kosten.
    Wenn Ihr das Kursprogramm haben wollt, oder Interesse an einer Fortbildung habt, meldet Euch!

    j. den Bezirk über alle wichtigen Vorgänge im Betrieb zu informieren, die die Interessen der IG BCE berühren.
    Die IG BCE kann Euch nur effektiv vertreten, wenn sie (d.h. die Hauptamtlichen) auch wissen, was im Betrieb los ist. Dazu werden sie in der Regel zu den Sitzungen der Vertrauensleute eingeladen, wo die aktuelle Situation, Entwicklungen und Maßnahmen diskutiert werden.

    k. die Zielgruppenarbeit im Betrieb zu organisieren und durchzuführen;
    Bei der Zielgruppenarbeit werden Themen bestimmter Arbeitnehmer gezielt bearbeitet. Eine solche Zielgruppe wären z.B. Werksfeuerwehr, ältere Kolleg/Innen, Azubis, Schichtarbeiter, AT‘ler, Leiharbeitnehmer, etc.
    Es wird ermittelt, was diese Kollegen bewegt, ob und wie die Vertrauensleute helfen können und Verantwortliche benannt, die sich um diese Kollegen kümmern. Das kann dann zu Informationsveranstaltungen, Betriebsvereinbarungen (über den Betriebsrat) oder Forderungen für die nächste Tarifrunde führen.

  • Gut zu Wissen

    Was sind Vertrauensleute?

    Auszug aus der Satzung der IG BCE §28 Vertrauenskörper Abs. 1: Jeweils zwischen den Gewerkschaftskongressen werden im Rahmen der Beschlüsse im Bezirksvor- stand in allen Betrieben in der Regel in dem Jahr, das einem Ordentlichen Gewerkschaftskongress vorausgeht, die Vertrauensleute gewählt.
    Die Wahl erfolgt durch die Mitglieder im Betrieb.
    Ortsgruppenfunktionäre, Betriebsratsmitglieder, Jugend-/ Auszubildendenvertreter/-innen und Vertrauensleute der Schwerbehinderten sind ohne besondere Wahl Vertrauensleute, soweit sie auf einer Liste der IG BCE kandidiert haben. Die Vertrauensleute bilden den Vertrauenskörper.

    Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensmann_(Gewerkschaft)

    Das alles klingt jetzt furchtbar kompliziert – dabei ist es eigentlich ganz einfach:
    Die Vertrauensleute der IG BCE sind Mitglieder denen sowohl von der organisierten Belegschaft als auch von Seiten der Gewerkschaft besonderes Vertrauen entgegengebracht wird. Sie sollen als Bindeglied und Vermittler zwischen den Mitgliedern und der Organisation – der IG BCE – dienen. Das heißt, sie vertreten z.B. den Standpunkt der Kollegen gegenüber der Gewerkschaftsführung und geben andererseits Informationen an die Mitglieder weiter. Das kann inner- und außerhalb des Betriebes stattfinden, ist aber ehrenamtlich, was bedeutet alle Tätigkeiten finden außerhalb der Arbeitszeit statt.

  • Gut zu Wissen

    Die Vertrauensleute

    Die IG BCE ist da, wo ihre Mitglieder leben und arbeiten. Durch eine starke gewerkschaftliche Vertretung, sowohl im Betrieb als auch am Wohnort, ist die IG BCE immer präsent. Vertrauensleute und Ortsgruppen sind die beiden starken Säulen unserer beteiligungsorientierten Gewerkschaftsarbeit. Neue Formen der Beteiligung bietet die Zielgruppenarbeit.

    Mit einer flexiblen Struktur und vielen Freiräumen versehen, greift die IG BCE die unterschiedlichsten Bedürfnisse der Beschäftigten auf – zum Beispiel die von Alleinerziehenden in Teilzeit, älteren Beschäftigten im Schichtdienst oder die von Teamassistentinnen. Die gewerkschaftlichen Vertrauensleute im Betrieb stehen für das, was der Name sagt: sie sind engagierte Bindeglieder zwischen den Mitgliedern im Betrieb und der IG BCE.Sie stehen den Mitgliedern im Berufsleben mit Rat und Tat zur Seite und greifen deren Sorgen, Probleme, aber auch Vorschläge und Anregungen auf, um gemeinsam Lösungen zu finden.

    Die betriebsverfassungsrechtliche Interessenvertretung der Beschäftigten durch den Betriebsrat und die gewerkschaftliche durch die Vertrauensleute geschieht auf unterschiedlichen Ebenen. Umfassend genutzt, ergänzen sie sich sinnvoll und können vieles bewegen. Voraussetzung dafür ist der gegenseitige Informationsaustausch über betriebliche Vorgänge, der gemeinsam organisiert wird.

    Vertrauensleute genießen Vertrauen! Und das zu Recht.

    Alle gewerkschaftlichen Vertrauensleute eines Betriebes werden von den Mitgliedern gewählt und bilden den Vertrauenskörper. Dazu gehören die IG BCE-Mitglieder im Betriebsrat, die der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Schwerbehindertenvertretung sowie der Ortsgruppenvorstände.

  • Gut zu Wissen

    Was passiert mit meinem Mitgliedsbeitrag

    Als Mitglied der IG BCE zahlst Du einen Beitrag. Damit hast Du Anspruch auf alle Leistungen der Gewerkschaft.
    Dieser Beitrag beträgt laut Satzung zirka ein Prozent deines durchschnittlichen monatlichen Brutto-Einkommens.
    Mit diesem Beitrag wird die wirtschaftliche Grundlage der IG BCE und damit auch ihre politische Durchsetzungskraft gesichert.
    Solltest Du arbeitslos werden, ein Studium beginnen oder sonst zeitweilig keine Einkünfte haben, musst Du auf die Solidarität Deiner Gewerkschaft nicht verzichten.
    Wir gleichen Deinen Beitrag jederzeit Deiner persönlichen Einkommenssituation an.
    Den Mitgliedsbeitrag kannst Du selbstverständlich als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

    Die Ausgaben der IG BCE betrugen im Jahr 2012 134,8 Mio. Euro und schlüsseln sich wie folgt auf:

    für gewerkschaftspolitische Aufgaben (z. B. Tarifpolitik, Publikationen, Satzungsgremien, Gesellschaftspolitik, Personengruppenarbeit)14,4%
    für Beiträge an den DGB und internationale Verbände12,2%
    für Satzungsleistungen (z. B. Freizeit-Unfallversicherung, Jubilare)3,9 %
    für Rückvergütungen an Ortsgruppen und Vertrauenskörper5,7 %
    für die gewerkschaftliche Betreuungsarbeit, einschließlich Personal45,5%
    für die Verwaltung 18,4%

    Bei Monatseinkommen über 3.481,90 Euro erhöht sich der Monatsbeitrag für aktive Mitglieder je weitere 48,57 Euro um 0,51 Euro.

    Rentner/-innen und arbeitslose Mitglieder zahlen entsprechend der fortgeführten Tabelle 4/10-tel des Beitrages für aktive Mitglieder.